Vor einiger Zeit berichteten wir Euch ja, dass Mark Medlock neben seiner Flugzeug-ich-muss-mal-auf-die-Toilette-Eskapade auch noch anderen Ärger hat. Dem sympathischen Gewinner von Deutschland sucht den Superstar aus 2007 war im Jahr 2010 seine 112-qm-Wohnung im Dachgeschoss des Kölner Viertels Porz ausgebrannt.
Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet und wurde gegen eine Zahlung von damals 16.000 Euro Geldbuße eingestellt. Es konnte nie herausgefunden werden, ob es sich um eine fahrlässige Brandstiftung handelte oder nicht.
Doch der Vermieter des DSDS-Sängers ließ nicht locker und forderte Schadenersatz in Höhe von über 20.000 Euro. Diese stellten sich zusammen durch die verbrannten Möbel, den Mietverlust sowie die Anwaltskosten. Daraus wurde ein Zivilverfahren, welches das Amtsgericht Köln am Donnerstag zu Gunsten von Mark Medlock entschieden hat.
Da freuen wir uns für Mark Medlock mit, dass er dieses Problem jetzt los ist und hoffen, dass der Vermieter nicht in Berfung geht. Grund für die Entscheidung des Amtsgerichtes ist, dass die Ansprüche verjährt seien.








