Wie jetzt bekannt wurde, wird sich Menowin Fröhlich bereits am Dienstag (17.5.) nächster Woche wieder wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen.

Ihm wird vorgeworfen, seinem damaligen Booker, Helmut Werner, am 3. Juli 2010 eine Kopfnuss verpasst zu haben. Eine etwa vier Zentimeter lange Narbe über dem linken Augen wird diesen wohl lebenslang an diese Begegnung erinnern. Auch ein Zahn soll bei dem heftigen Stoß abgesplittert sein, wie Werner in seinem Buch „Alles außer Fröhlich“ , das er über die Zeit mit dem letztjährigen DSDS-Zweiten geschrieben hat, ausführte.
Es kam zur Anzeige, weil Fröhlich den Vorschlag zur Güte, ein Anti-Aggressionstraining zu besuchen, ablehnte. Auch der Booking-Vertrag wurde nicht verlängert, was, wie man heute weiß, zu erheblichen finanziellen Einbußen für Menowin geführt haben dürfte, denn er hätte innerhalb weniger Wochen seine Gage nochmal um 200.000 Euro aufstocken können. Zuvor hatte er bereits einen Millionendeal mit Diskotheken auf Mallorca abgelehnt, weil dort seiner Meinung nach nicht das richtige Publikum für seine Songs zu finden sei. „Meine Musik passte einfach nicht hierher“, erklärte Menowin seinerseits in seinem am 6. Mai erschienenen Buch „Ich musste verlieren, um zu gewinnen“.
Fröhlich sitzt derzeit in der Darmstädter JVA eine Reststrafe von 313 Tagen ab, da er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Er wurde 2005 wegen Scheckbetrugs und gefährlicher Körperverletzung dazu verurteilt. Damals noch nach Jugendstrafrecht.
Sollte er jetzt nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, was wahrscheinlich ist, so bewegt sich das Strafmaß in einem Rahmen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren. Es kursiert derzeit das Gerücht, dass sich sein Anwalt mit der Staatsanwaltschaft auf eine Geldstrafe von 15.000 Euro geeinigt haben soll.
Allerdings könnte dies durchaus vom Richter als Schuldeingeständnis gewertet werden.









