Wie wir heute vom Darmstädter Richter für Strafsachen, Stefan Rathgeber, Amtsgericht Darmstadt, erfahren haben, wurde dem für Menowin Fröhlich zuständigen Jugendrichter auf Anfrage bestätigt, dass die Verfassungsbeschwerde des DSDS-Zweiten 2010 nicht angenommen wurde.
Haftaufschub wurde wohl gewährt, aber diese Zeit ist um. Das bedeutet im Klartext, dass der Haftbefehl gegen Menowin in den nächsten Tagen vollstreckt werden wird.

Wir erinnern uns: Menowin war im letzten Jahr nach einem Haftaufenthalt wegen Körperverletzung und Betrug auf Bewährung entlassen worden. Er hatte sich daraufhin bei der Castingshow DSDS beworben und wurde im April 2010 Zweiter nach Mehrzad Marashi, dem Sieger der diesjährigen Staffel.
Entgegen aller guten Ratschläge nahm er die Angebote von Dieter Bohlen und Volker Neumüller nicht an. Bohlen hätte mit ihm gerne zusammen mit Mehrzad Marashi SWEAT eingespielt und auch Neumüller hatte mit ihm nach der Fußball-WM eine CD vorgehabt.
Stattdessen ging er mit den Bookern Richard Lugner und Helmut Werner auf PR-Tournee. Nach drei Monaten ging man im Zorn auseinander. Werner hat inzwischen ein Buch über diese Zeit geschrieben, das Ende Januar erscheinen soll.
Nach seiner Haftentlassung hat Menowin gegen Bewährungsauflagen verstoßen, hat Termine nicht wahrgenommen und weitere Anzeigen erhalten, z.B. wegen Körperverletzung. Danach wurde bereits am 13. August 2010 die Bewährung widerrufen und Menowin muss jetzt insgesamt 313 Tage nachsitzen.
Die Nachricht der Zeitschrift Stern, dass Menowin bereits einsitzt, konnte Herr Rathgeber nicht bestätigen. (Der Stern hat nach Erscheinen unseres Artikels nachträglich korrigiert. Jetzt steht es auch dort richtig drin. 😉 Dass die Verfassungsbeschwerde abgewiesen wurde, sei erst seit heute bekannt. Das Prozedere sähe jetzt so aus, dass Herr Fröhlich darüber informiert wird, dass er und wo er einsitzen soll. Das wird entweder Darmstadt-Eberstadt (Erwachsenenstrafrecht) sein oder Wiesbaden (Jugendstrafrecht). Der zuständige Richter konnte heute dazu nicht mehr befragt werden. Menowin hat dann 14 Tage Zeit, sich dort zu melden. Versäumt er diesen Termin, dann erfolgt vier Wochen später der Vollstreckungshaftbefehl.
Wollen wir hoffen, dass Menowin Fröhlich vernünftig genug ist und freiwillig seine Haft antritt. Das würde ihm in jedem Fall Pluspunkte einbringen, da viele jetzt natürlich von ihm einen eher großen Abgang erwarten …
UPDATE: Zumindest das Menowin-Fröhlich-online-Team scheint uns zu lesen, auch wenn es verboten ist, CSN auf der offiziellen Facebook-Webseite zu verlinken. Kurze Zeit nach dem Erscheinen dieses Artikels wurden die Fans mit folgenden Worten beruhigt:
„Von Frank im Forum: Von allen eingereichten Verfassungsbeschwerden kommen gerade mal ca. 1% zur Verhandlung. So eine Beschwerde ist also schon recht selten das die zum Erfolg führt. Das heißt aber nicht, das jetzt Menowin seine Strafe absitzen muss. :winken: Info von Mikel – Liebe Fans, beruhigt Euch. Nichts passiert. „
Jedes weitere Wort ist hier offenbar zu viel. Vielleicht sollten Frank und Mikel einfach auch einmal in Darmstadt anrufen. Die Telefonnummer können sie gerne von uns haben. Sie können sich dann zumindest darauf vorbereiten, dass Menowin Post bekommen wird. Und auch die Fans sollten allmählich darauf vorbereitet werden. Falls sich Mikels Aussage wieder als Lüge herausstellt, bedeutet das einen weiteren Vertrauensverlust bei etlichen Fans, die sich nicht länger mehr verschaukeln lassen wollen. Wetten?