Menowin Fröhlich – Steuerhinterziehung scheint Falschmeldung zu sein!?

Menowin Fröhlich – Steuerhinterziehung scheint Falschmeldung zu sein!?

Die Bildzeitung, sowie oe24.at meldeten heute, dass er Steuerschulden hätte.

Menowin Fröhlich (c) RTL / Stefan Gregorowius
Menowin Fröhlich (c) RTL / Stefan Gregorowius

Menowin Fröhlich, der Vize von DSDS, kommt anscheinend niemals zur Ruhe. Nun sind Anschuldigungen wegen Steuerhinterziehung aufgetaucht. Wir hatten heute davon [intlink id=“8054″ type=“post“]berichtet[/intlink].

Oe24.at und die Bildzeitung schrieben: Jetzt jagt ihn das Finanzamt.

Der Artikel von der Bildzeitung wurde heute kurz nach Mittag von deren Online-Plattform wieder entfernt. Die genauen Gründe dafür sind noch nicht bekannt.

Doch macht trotzdem einiges stutzig in Bezug auf die angebliche Steuerhinterziehung.

Menowin Fröhlich ist, wenn man es so sagen will, noch nicht lange selbstständig. Es ist richtig, dass er eine Steuernummer benötigt. Ob er diese hat, ist uns nicht bekannt.

Er soll in etwa 160.000 Euro verdient haben, wie es auf  „OE24“ heisst. Sollte nicht das Management, sondern er als Unternehmer tätig sein und nicht er als Angestellter, so müssten natürlich auch noch alle Abzüge mitberechnet werden. Da wären zum einen die Unterkünfte, die Personalkosten wie z.B. der DJ, Bekleidung, Verpflegung während der Reise, sämtliche Werbungskosten und auch die Krankenversicherung, sowie Benzinkosten usw.

Rechnet man also den Gesamtumsatz minus den Ausgaben erhält man den sogenannten Gewinn. Von diesem Gewinn hätte Menowin Fröhlich dann die Einkommenssteuer zu bezahlen. Da er aber erst seit kurzem sozusagen selbstständig ist, muss er diese nicht im Voraus bezahlen, sondern erst im nächsten Jahr. Dazu dient dann die Steuererklärung am Ende des Jahres. Eine Einkommensteuervorauszahlung ist nur zu machen, wenn bereits ein Einkommenssteuerbescheid erstellt wurde, indem festgestellt wurde, wie hoch die Einkommenssteuer für das neue Jahr wohl sein wird. Im Normallfall wird diese dann Vierteljährlich abgeführt. Er müsste also nächstes Jahr eine Einkommenssteuernachzahlung machen, da noch keine Vorzahlung geleistet wurde. So ist es üblich. Damit kann von dieser Seite aus kein Ungemach von Seiten des Finanzamts drohen.

Die sogenannte Umsatzsteuer hingegen sollte eigentlich von dem jenigen bezahlt werden, bei dem er unter Vertrag steht. Denn dieses Unternehmen stellt die Rechnungen aus und somit auch den Umsatzsteuerwert. Somit muss diese dann auch von dem jenigen abgeführt werden, der sie kassiert hat.

Sollte Menowin Fröhlich die Umsatzsteuer mitkassiert haben, was vertraglich ebenfalls möglich ist, müsste natürlich er diese abführen. Dafür gibt es auch bestimmte Termine. Hier würde allerhöchstens eine Nachzahlung mit einem prozentuellen Straf-Aufschlag fällig sein, falls er in Verzug gerät, da der Zeitrahmen jetzt noch nicht weit überschritten wäre.

In Bezug auf die Bareinnahmen muss man ebenfalls sagen, dass diese nicht strafrechtlich sind. Für diesen Kassaeingang muss er natürlich eine Quittung unterschreiben. Es ist durchaus üblich in dieser Branche, dass der Betrag in Bar ausbezahlt wird, sobald ein Auftritt absolviert wurde. Wenn Bareinnahmen strafrechtlich verfolgt werden könnten, gebe es keine Kassabücher mehr und die halbe Wirtschaft würde zudem strafrechtlich verfolgt werden. Es gibt nur ein Gesetz, dass es verbietet eine gewisse Summe in Bar bei sich zu haben, die einen bestimmten Wert überschreitet.

Was denkt ihr darüber?

Ist das wieder nur ein dummes Gerücht?

Oder doch die Wahrheit?

Lasst uns wissen, was ihr darüber denkt …