Hafterleichterung: Freigang für Menowin Fröhlich trotz Flucht ?

Hafterleichterung: Freigang für Menowin Fröhlich trotz Flucht ?

Kaum vier Wochen sitzt Menowin Fröhlich, der DSDS-Zweite 2010, in der JVA Darmstadt und schon spricht sein Anwalt, Manfred Döring, über Hafterleichterung in Form von Freigang.

Volker Neumüller (li.) und Menowin Fröhlich (c) RTL / Stefan Gregorowius

Wenn man die Vorgeschichte kennt und weiß, dass Menowin noch nicht mal freiwillig einsitzen wollte, sondern per Haftbefehl eingeladen werden musste, dann fragen sich Viele bei derartigen Ankündigungen eines Anwaltes, ob für Menowin, den ehemaligen DSDSTeilnehmer und verpassten Superstar 2010 vielleicht eine Extrabratwurst gebraten werden soll.

Warum aber nur? Ist er vielleicht sympathischer als man denken könnte, nachdem man das Buch von Helmut Werner gelesen hat, der  als sein Booker 101 leidvolle Tage mit dem „Superstar der Herzen“ verbracht hatte, die er danach offenbar nur in Form eines Buches verarbeiten konnte?  Und zwar „um den Menschen zu zeigen, wie Menowin wirklich ist“, wie er sagte.

„Immerhin sitzt Menowin Fröhlich nur noch eine Reststrafe ab“

soll sein Anwalt der Internetzeitung heinertown.de gesagt haben. Es ist eine Reststrafe von immerhin 313 Tagen. Die er hätte vermeiden können, wenn er nur ein paar Gerichtstermine wahrgenommen oder sich pünktlich bei seiner Bewährungshelferin gemeldet hätte. Dummerweise handelte er sich während seiner kurzen Zeit in Freiheit auch ein paar neue Anzeigen ein,  und es sieht so aus, als wenn zumindest eine, nämlich die wegen schwerer Körperverletzung gegen den Österreicher Helmut Werner, also den Buchautor und Ex-Booker, bald zur Anklage kommen würde. Wegen Körperverletzung und Betrugs war er zuvor bereits als Jugendlicher verurteilt worden.

Alles außer Fröhlich / Cover (c) Gryphon Verlag
Alles außer Fröhlich / Cover (c) Gryphon Verlag

Nun also soll es genügen, dass Menowin sich ein paar Tage ordentlich benimmt und den Justizvollzugsbeamten durch sein Verhalten glaubwürdig nahe legt, dass er an einer weiteren Flucht nicht interessiert ist, und dann käme ein Freigang in erreichbare Nähe?
Es genügt also tatsächlich, wenn Justizvollzugsbeamte feststellen, dass bei Menowin Fröhlich keine Fluchtgefahr besteht und wenn sichergestellt ist, dass er keine weitere Straftaten begeht.

Wie stellt man so etwas fest?

Und dann soll es tatsächlich möglich sein, dass er tagsüber Freigang bekommt, um seinem Beruf nachzugehen, heißt es angeblich  in der JVA in Darmstadt-Eberstadt.

Wir erinnern uns: Bereits beim Freigang seiner ersten Haft als 17jähriger kam er drei Jahre lang nicht zurück. Die drei kleinen Kinder des heute 23jährigen zeugen von dieser Zeit. Während die erste Flucht immerhin noch drei Jahre dauerte, war die zweite Flucht im Februar 2011 so dilettantisch organisiert, dass er bereits einen Tag später gefasst wurde. Und jetzt wird tatsächlich erwartet, dass Herr Fröhlich bei dieser Vorgeschichte wieder Freigang bekommt, obwohl noch weitere Anzeigen anhängig sind und er definitiv noch mit Nachschlag rechnen dürfte?

Für wie naiv hält man eigentlich die deutschen Gerichte? Und wie stellt man fest, dass Menowin nicht noch mal Freigang so interpretiert, wie er es schon mal getan hat? Genügt sein Ehrenwort?

Nun, vielleicht gelingt es Menowin ja, die Richter davon zu überzeugen, dass er demnächst eine Single auf den Markt bringen möchte und dazu wenigstens tagsüber ein Tonstudie in Frankfurt aufsuchen müsste. Der Pressesprecher des Darmstädter Amtsgerichts kann sich das laut heinertown offenbar durchaus vorstellen. 

Neue Durchhalteparolen gibt es auch wieder für die Fans. Auf Cousin und Manager Mikel Fröhliches Pinnwand ist zu lesen:

„macht euch keine sorgen bald steht er  wieder für euch auf der bühne […] es dauert nicht lange glaubt mir“

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