Menowin Fröhlich hat eigenartige Geschäftspraktiken. Erst mussten wir aufklären, dass Spendengelder kuriose Wege auf sein Konto fanden. Nun aber verkauft er die Tickets für seine „Menowin Waiting for Christmas Fanparty“ auf etwas dubiose Weise.
Die Party findet am 14. Dezember 2012 in der Christuskirche in Bochum statt und die Tickets können für einen Preis von 18 Euro oder an der Abendkasse für 23 Euro erworben werden. Kinder unter 16 Jahren zahlen 8 Euro und an der Abendkasse 10 Euro.
Wer seine Tickets im Vorverkauf bestellen möchte, bekommt eine E-Mail zugesandt mit der entsprechenden Kontoverbindung. Im Grunde kauft der Fan auch noch die Katze im Sack, denn es ist auch nicht beschrieben, wie die Veranstaltung ablaufen wird. Kann man dort essen? Wird er singen und wenn ja, wie lange. Oder haut er sich gemeinsam mit seinen Fans noch ein bisschen mehr Speck auf die Rippen. Sicherlich wird er von seinen Fans wieder viele Geschenke bekommen, denn die lieben ja ihren Menowin.
Aber was ist das für ein Konto, welches einem mitgeteilt wird? Das Geld soll auf ein Konto eines unbekannten Namen, der in keinster Weise mit dem Team Menowin in Verbindung gebracht werden kann, bei der BB Bank Karlsruhe überwiesen werden. Wer bekommt denn da jetzt das Geld. Der Veranstalter oder Menowin? Nachfragen werden vom Team Menowin nicht beantwortet, da es Interna sind, die niemanden etwas angeben. Die Kirche ist es aber offensichtlich auch nicht.
Ja sorry, wenn ich mein Geld verschicke, um letztendlich einen Ticketcode zu erhalten, möchte ich doch wissen, an wen ich mein Geld überweise.
Was sagt denn das Gesetz? Laut Fernabsatzgesetz ist nach § 312b BGB (früher § 1 Abs. I FernAbsG) anwendbar auf Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
Das trifft auf diesen Fall zu, denn:
Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) § 312c
Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat den Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe des Artikels 246 §§ 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu unterrichten.
(2) Der Unternehmer hat bei von ihm veranlassten Telefongesprächen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offenzulegen.
(3) Bei Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Unternehmer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.
(4) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
Es wird verwiesen auf den Artikel 246 §§ 1 und 2, und da steht geschrieben.
Artikel 246
Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen
§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:
- seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung,
- die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
- die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
- die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
- die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
- einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,
- den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
- gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,
- die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
- das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere den Namen und die Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat,
- alle spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in Rechnung gestellt werden, und
- eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
(2) Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung ferner folgende Informationen in der in Absatz 1 genannten Art und Weise zur Verfügung stellen:
die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde,
gegebenenfalls den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind,
die vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen,
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zugrunde legt,
eine Vertragsklausel über das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht,
die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen,
einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang und
das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen.
Bestellt man über Menowins Webseite die Tickets, erhält man nämlich folgende Mail:
Hallo Herr/Frau XXX
Vielen Dank für Ihre Ticket Bestellung zu
Menowin´s Waiting for Christmas Party.Wir haben das/die Ticket(s) für Sie für 7 Tage reserviert.
Bitte überweisen Sie 18.00 Euro auf folgendes Konto:
Ch. BXXX
Kto: xxx
BLZ: xxx
BB Bank KarlsruheBIC: xxx
IBAN: xxxTragen Sie im Verwendungszweck bitte Ihren vollständigen Namen ein.
Wir werden Ihnen umgehend nach Zahlungseingang den oder die Codes an xxx@live.de zusenden.
Bitte drucken Sie sich dann diese Mail(s) aus und bringen Sie sie zur Veranstaltung mit.Wichtig! Bewahren Sie ihre(n) Code(s) sorgfältig auf.
Jeder Code hat nur einmal Zugang zur Veranstaltung.Mit freundlichen Grüßen
Team Menowin
Also, wer ist der Empfänger?