Nun werden sich die Fans von Menowin Fröhlich, dem DSDS-Zweiten 2010 wohl auch weiterhin in einer ihrer Paradedisziplinen üben müssen – Geduld.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat offenbar gegen einen Freigang für den noch bis voraussichtlich Dezember inhaftierten Menowin Fröhlich entschieden.
Trotz positiver Empfehlung der Justizvollzugsanstalt Darmstadt und der Möglichkeit, den potenziellen Freigänger mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen, ist es Fröhlichs Anwalt nicht gelungen, für seinen Mandanten Freigang zu erwirken.
Welche Gründe seitens der Staatsanwaltschaft gegen den von Menowin und seinen Fans so erhofften Freigang sprachen, ist nicht näher bekannt, aber man kann durchaus davon ausgehen, dass sich Menowin Fröhlichs Verhalten in der Vergangenheit negativ ausgewirkt haben dürfte.
Der Verärgerung Menowins darüber, war aus für ihn verständlichen Gründen sicher recht groß, trotzdem plant er voller Zuversicht ein großes Comeback nach seiner Entlassung aus der Haft im Dezember.
Auf die Starthilfe durch seine Fans scheint er sich jedenfalls sehr zu verlassen.
Nachtrag:
Wie uns auf Nachfrage mitgeteilt wurde, hat Menowin Fröhlich bzw. sein Anwalt tatsächlich Beschwerde beim Landgericht Darmstadt gegen den Beschluss eingelegt. Es bleibt also spannend und die Fans dürfen weiter hoffen.