GNTM gehört zu den beliebtesten TV-Formaten, gerade bei jungen Mädchen. Kein Wunder also, dass Konzerne die Castingshow gerne nutzen, um ihre Produkte, bevorzugt Mode und Kosmetik, darüber zu präsentieren. Doch in wieweit ist dies überhaupt zulässig?

Erst seit April 2010 ist es im privaten Fernsehen erlaubt, in Unterhaltungssendungen Werbung außerhalb der Werbeblöcke zu platzieren, meist in Form von Logos oder Produkten. Das Göttinger Institut für Medienforschung hat jetzt zwei Programmwochen ausgewertet, wie diese Sonderwerbeform eingesetzt wird.
Dabei ist den Experten aufgefallen, dass diese Werbeform noch nicht flächendeckend im deutschen Fernsehen eingesetzt wird. Insgesamt wurden jetzt ca. 5.000 Fernsehstunden ausgewertet, wobei es Auffälligkeiten gab. Bei Germany’s next Topmodel – spricht vor allem junge Frauen an – kam es zu auffällig häufigen Produktplatzierungen. Dazu gab es eine Frage in der Studie:
„Warum es inhaltlich sinnvoll bzw. gar notwendig ist, (…) den angehenden Mannequins fortwährend Evian-Mineralwasser zuzuführen, ist nicht ersichtlich.“
Auch andere Castingshows, die sich an das jüngere Publikum richten, sind dabei aufgefallen. Meist wurden aber die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. In insgesamt vier Fällen schlugen die Medienwächter Alarm. Beispielsweise bei Das Supertalent von RTL wurde ein Produkt zu stark hervorgehoben, was auch bei bezahlten Platzierungen nicht erlaubt ist.









